"Die Spielervereinbarung, die 2. Bundesliga West und ein Rückzug"

Warum steht die Überschrift in Anführungszeichen? Nun, ein griffiger Titel ist die halbe Leserschaft, und da ist es besser, gut abzukupfern als schlecht selbst zu erfinden. Pate stand hier der Titel von Fassbinders Skandalstück „Der Müll, die Stadt und der Tod“ - warum, erklärt sich später im Text. Der Arbeitstitel dieses Artikels lautete allerdings „Der über 60-Jährige, der nicht unterschrieb und aus der DWZ-Liste verschwand". Diese Anleihe bei Jonas Jonassons Welterfolg war aber zum einen zu lang und hätte zum anderen die Erwartung wecken können, es würde unterhaltsame Absurdität geboten, und die hätte ich zur Hälfte enttäuschen müssen: Ich finde das Ganze ziemlich absurd, aber unterhaltsam ist es beileibe nicht, sondern eher eine Tragödie. (Vielleicht hätte die Überschrift „Trauer muss Caissa tragen“ heißen sollen?!)

Konkret geht es um eine euphemistisch „Spielervereinbarung“ benannte Unterwerfungserklärung (=“der Müll“), die alle diejenigen Spieler unterzeichnen sollen, die in der kommenden Saison in der  2. Bundesliga (die „Stadt“) ans Brett gehen wollen. (Für die 1.BL gilt wohl das gleiche.) Eigentlich wollte der DSB das Saison 2014/2015 einführen [-> pdf Info 14/01], hat aber nach massiven Protesten vor allem vom Godesberger Schachklub kurzfristig davon Abstand genommen, damit man die Zeit nutzen könne, strittige Formulierungen zu erörtern. Nun, was hat sich bei der Erörterung ergeben, wie sieht die aktuelle Spielervereinbarung aus und warum braucht man so etwas überhaupt?

Fangen wir hinten an; Anlässe dafür gibt es zwei. Der eine ist der vielen wohl noch bekannte Fall „Falko B.“. Zur Erinnerung: Dieser wurde vom Präsidium des DSB wegen Smartphone-Nutzung während der Partie gesperrt, aber das DSB-Schiedsgericht musste diese Entscheidung revidieren, weil die Satzung des DSB (und damit auch die darin vorgesehenen Sanktionen) für das Spielen in der 1. Bundesliga (organisiert von Schachbundesliga e.V.) nicht wirksam einbezogen war. Es hätte hierfür einer einzelvertraglichen Unterwerfung des Spielers (auch) unter das Regelwerk des DSB bedurft, diese war aber nicht gegeben. Der andere Anlass ist eine Regeländerung der FIDE per 01.07.14, die dem Schiedsrichter das Recht einräumt, Kleidung, Gepäck o.ä. des Spielers zu untersuchen [um prüfen zu können, ob jemand evtl. unerlaubte technische Hilfe in Anspruch nimmt.]

Logo sr300Der erste Punkt ist aus meiner Sicht unproblematisch und war soweit mir bekannt auch kein Problem. Wenn es nur darum gehen würde, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass der DSB „Handy-Betrug“  stärker sanktionieren darf als nur mit Partieverlust,  sondern eben auch Spielsperren o.ä., wäre das kein Thema. Der zweite Punkt ist sehr viel heikler und für eine Reihe von Spielern – mich eingeschlossen  - einfach inakzeptabel. Klar, die FIDE-Regeln sehen das vor, aber ich unterstelle mal, dass dem FIDE-Präsidenten die „Freiheitlich-Demokratische Grundordnung“ der BRD wenig geläufig ist. Dem DSB-Sportdirektor (bekanntlich Volljurist) war natürlich klar, dass ein einfaches „es gelten die FIDE-Regeln“ nicht reichen würde, um diesen Passus im Bereich des DSB wirksam werden zu lassen. Daher zitiert §3 der sogenannten Spielervereinbarung [-> pdf BL2…] die Regel bzw. deren deutsche Übersetzung – die der Spieler mittels Unterschrift „zur Kenntnis zu nehmen“ hat.

Ich nehme vor allem zur Kenntnis, dass der DSB zwar die Einwände gehört, aber abgebügelt hat, wie in der Info 15/01 [-> pdf] nachzulesen ist. Die Unterschiede zwischen dem 2014er Entwurf und der 2015er Version sind im wesentlichen redaktioneller Art, inhaltlich hat sich kaum etwas geändert. [Im Bereich Datenschutz gibt es einen, der Begriff „Foto“ ist verschwunden. Offenbar hatte man hier Bedenken, das „Recht am eigenen Bild“, also §22KunstUrhG pauschal abzubedingen. Unklar bleibt mir, warum der wesentlich stärkere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte stehen geblieben ist bzw. warum das nicht grundsätzlichen Zweifeln begegnet.]

Verschiedene mir persönliche bekannte Spieler haben das Gespräch mit der DSB-Spitze gesucht. Der DSB – konkret der Sportdirektor und der Staffelleiter – sind offenbar diesmal nicht gewillt, Vernunft walten zu lassen, sondern lassen die Hybris, die aus den Formulierungen der Vereinbarung erkennbar ist, auch dort spüren. Sinngemäß lautet die Reaktion: „Was wollen Sie denn, Sie haben doch die Wahlfreiheit: Sie unterschreiben und dürfen spielen oder Sie unterschreiben nicht und spielen dann auch nicht!“ [Inwieweit das mit der DSB-Satzung §2 (1) Satz 1 in Einklang zu bringen ist („Der Bund erblickt seine Aufgabe in der Pflege und Förderung des Schachspiels als einer sportlichen Disziplin, die in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entfaltung der Persönlichkeit zu dienen.“) weiß ich nicht so recht. Mir fällt dazu nur „Roma locuta, causa finita“ ein, wobei hier Rom für München und Hamburg steht.] Der DSB-Präsident hat sich übrigens auf Nachfrage für unzuständig erklärt.

Die ersten Konsequenzen sind schon eingetreten: Der Godesberger SK hat seine Mannschaft aus der 2.BL zurückgezogen (=“der Tod“) Deren Spitzenspieler, langjährige Nr. 1 des DSB und ehemaliger WM-Kandidat gehörte ebenfalls zu den „Verweigerern“ und ist offenbar zu keinem anderen Verein gewechselt. (Wohin auch? In die Oberliga, wo man die Erklärung – warum auch immer – nicht verlangt?) Jedenfalls findet sich – und das erklärt den Arbeitstitel – Dr. Robert Hübner nicht mehr in der DWZ-Liste des DSB. Soweit hat es die sportliche Leitung in ihrem Ansinnen, das jetzt unbedingt durchziehen zu müssen (so ist jedenfalls mein Eindruck), kommen lassen. Schon aus Solidarität weigere ich mich ebenfalls, dieses Pamphlet zu unterzeichnen – was den DSB vermutlich nicht mehr interessiert als der bekannte instabile Sack Reis chinesischer Provenienz. (Die  Folgen für mich sind allerdings überschaubar, denn ich war in den letzten drei Jahren nur Ersatzspieler von DJK Aufwärts Aachen mit je zwei Partien pro Saison.)

Enden möchte ich mit einer weiteren Anleihe, diesmal bei der schreibenden Zunft. In der Ausgabe 7/2015 stellt sich der „Zeit“-Journalist Ulrich Stock den „Schach-Fragen“. Dort lese ich unter 4.: „(…)Ich verstehe nicht, warum ein so schachbegeistertes Land wie Deutschland eine so miserable Organisation hat. Es wäre höchste Zeit für einen Neuanfang.“ Ein besseres Schlusswort konnte ich nicht finden.

[Eine Anmerkung ist vielleicht noch erforderlich: Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder; es handelt sich hierbei nicht um eine „offizielle“ Position von DJK Aufwärts Aachen.]

Kommentare   

#1 Guido Montag 2015-07-13 23:41
Ich begrüße eine möglichst breite Offenlegung dieses Themas. Ich finde es etwas bedauerlich, dass sich von den Betroffenen kaum jemand äußert, ob nun so oder so. Und glaube niemand, dass er sowieso nicht tangiert wird.
Meiner Meinung sind diese "Unterwerfungserklärungen " (was für ein tolles Wort) Ausdruck einer sich gesamtgesellschaftlich anbahnenden Entwicklung. man versucht übrigens auch schon, dieses Aushebeln staatlichen Rechts- und Gewaltmonopols auf Open-Turniere auszudehnen. Und dann sind auf einmal viel mehr betroffen. Noch reden wir nur vom in der Öffentlichkeit sowieso nicht wahrgenommenen Schach. Ein netter Versuchsballon.
#2 Krennwurzn 2015-07-14 10:51
Solche "Unterwerfungserklärungen " gibt es in praktisch allen Sportarten, weil sonst ein sinnvoller Kampf gegen Betrug schlicht juristisch unmöglich ist! Im Schach glaubte man lange, dass man so was nicht braucht, weil Doping keine praktische Relevanz hat!

Dann kam der Fall, dass es einen definitiven Regelverstoß gab - nicht Aushändigung des Handys - und dies nicht bestraft werden konnte! Das darf man nicht vergessen!!

Daher sind "Unterwerfungserklärungen " leider ein notwendiges Übel, dass man damit keine Freude hat, ist auch klar und wenn man bedenkt welche Bestimmungen bei anderen Sportarten noch akzeptiert werden müssen, dann wird es wirklich grauslich!
ABER mit diesen Auswirkungen, dass eben staatliche Rechtsnormen von Verbänden nicht so locker wie früher ausgehebelt werden können, weil niemand es wagte Verbandsentscheidungen vor ein ordentliches Gericht zu bringen, sind nun eben "Unterwerfungserklärungen " part of the game - damit auch Verbände ihre Interessen juristisch korrekt durchsetzen können!
#3 Guido Montag 2015-07-14 14:18
Welche Sportarten sollen das sein?
Es sollte normalerweise eine Anerkennung der Statuten des Sportverbandes genügen, die Betrug untersagen und keine jeweils gesonderte Unterwerfungserklärung.
Der Beweis des Betruges ist in jedem Fall mit rechtsstaatlichen Mittel zu führen.

Wohin soll die Ermächtigung zur Leibesvisitation, sowie der Kontrolle aller persönlichen Gegenstände (inlusive Handy) Handy durch absolute Laienjuristen führen?
Zitat:
"wobei diese Sanktionen auch
verhängt werden dürfen, wenn ein Spieler sich weigert,
sich, den Inhalt seiner Kleidung, Taschen, Gepäckstücke
oder seiner elektronischen Geräte kontrollieren zu lassen"

Man versucht sich mit einem juristisch klingenden Deckmäntelchen zu versehen.
Aber beim Schach gibt es nicht einmal Spielerpässe. Ich weiß nicht, ob in den Bundesligen und bei den nationalen
Meisterschaften die Identität der Spieler zweifelsfrei geprüft wird.
Man könnte sogar, so glaube ich, mit einer gefaketen Identität Mitglied des DSB werden.
Zumindest habe ich von den Spielern meiner Liga noch nie einen Personalausweis zu sehen bekommen.
#4 Krennwurzn 2015-07-14 17:28
Guido Montag: "Der Beweis des Betruges ist in jedem Fall mit rechtsstaatlichen Mittel zu führen."

GENAU und damit dies möglich wird, braucht man die Krücken "Unterwerfungserklärung" und "Anerkenntnis der Schuld durch Verweigerung der Prüfung", weil die Prüfung ohne staatliche Gewalt schlicht nicht möglich ist!
Und dies ist keine Erfindung von Schachfunktionären sondern gängiger Usus im Sport und wird in vielen rechtsstaatlichen Ländern so gehandhabt!
#5 Darth Frank 2015-07-20 10:59
Guido, du vermengst zwei völlig verschiedene Sachen. Es gibt die strafrechtliche Welt (Unschuldsvermutung, keine Pflicht zur Kooperation bei der Aufklärung) und es gibt die Sport-Welt (Mitwirkungspflichten, bei Verstoß Sperre). Mit strafrechtlichen Maßstäben kann man keinen Kampf gegen Sportbetrug führen. Der Unterschied ist: Man geht als Sportbetrüger nicht ins Gefängnis, sondern wird disqualifiziert und gesperrt. Jedem steht es frei, nicht an Wettkämpfen teilzunehmen wenn es einem nicht passt.

Ein Spitzen-Leichtathlet muss Urin abgeben (bei Blut bin ich mir nicht sicher) und seinen Aufenthaltsort immer bekannt geben. Das sind MASSIVE Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht, die er über sich ergehen lassen muss, wenn er an Wettkämpfen teilnehmen will.

Ich stimme aber zu, dass man ein gewisses Augenmaß walten lassen sollte und schnell über das Ziel herausschießen kann.
#6 wvales 2015-07-20 12:23
Lt. Internetauftritt zieht der GSK zurück, weil zu viele Spieler den Verein verlassen und zu wenige nachkommen.
Einen direkter Zusammenhang zur Unterwerfungserklärung finde ich nicht.
#7 Guido Montag 2015-07-20 17:01
@Einige
ich vermenge gar nichts, bei mir war nicht die Rede von strafrechtlich, sondern rechtstaatlich.
Die "Unterwerfungserklärung" hat auch nichts mit Doping zu tun, sondern mit der Unterwerfung unter Laien-Schiedsgerichte.
Leibesvisitationen auf Grund einer simpel ausgesprochenen Verdächtigung gibt es (bisher) im Sport noch nicht.
#8 Guido Montag 2015-07-20 17:08
@darth frank
Worin besteht die Freiheit, mich zu unterwerfen um mitspielen zu dürfen?
Erst ist es das Schach dann das zivile Leben.
TTIP will zukünftig Streitfälle auch von Schiedsgerichten regeln lassen, und nicht mehr von ordentlichen, staatlich bestellten und unabhängigen Organen.
#9 Darth Frank 2015-07-21 09:46
@Guido Montag
Es verstößt NICHT gegen rechtstaatliche Prinzipien, wenn eine Gruppe von Menschen festlegt: Wir wollen uns im Wettkampf messen, aber wer teilnehmen will, muss sich gewissen Regeln unterwerfen.

Man kann dann lang und breit über die Sinnhaftigkeit und die Verhältnismäßigkeit von speziellen Regeln diskutieren, aber den obigen Grundsatz kann niemand ernsthaft in Frage stellen.

„Rechtstaatliche Grundsätze“ wie du sie verstehst bedeuten, dass man sich von Leuten wie Borislav Ivanov frech auf der Nase herumtanzen lassen muss. Allen ist klar dass der betrogen hat, wenn aber die Aufklärung mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht verhindert wird und zusätzlich ein 100% sicherer Beweis des Betrugs verlangt wird, sind letztlich seine Gegner die Dummen und das Klima wird völlig vergiftet.

Und natürlich können Laien Beweise sichern, die Juristen dürfen diese Beweise dann würdigen.

Das TTIP-Thema lassen wir hier mal.
#10 Krennwurzn 2015-07-21 12:00
Es wäre ja einmal interessant zu erfahren, wie sich Guido Montag "rechtstaatliches" Vorgehen in der Praxis vorstellt :-*

DENN um Beweismittel zu sichern, fehlt es den Verbänden aufgrund ihrer privatrechtlich organisierten Institutionen an hoheitlichen Befugnissen. Zwangsmittel können sie nicht durchsetzen. Außerdem haben die Verbände kein Recht, Dinge zu beschlagnahmen, Herausgabe zu verlangen oder Zeugen verbindlich vorzuladen.

Und ob die Polizei auch kommt, wenn man sie zu einer Schachbundesligarunde ruft, um ein Handy aus einer Hosentasche sicher zu stellen?? Und dürfte man den Spieler abhalten einfach zu gehen?? Ohne selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen??
#11 Guido Montag 2015-07-24 12:04
Ich versuche natürlich alle mir persönlich gestellten Fragen zu beantworten.
...
Es geht vor allem darum, von möglichst vielen Leuten einen möglichen Schaden abzuwenden. In jedem System gibt es Fehler, man nennt das dann Justizirrtum.
Wenn man jetzt die Durchsuchung and Aburteilung den Laien überlasst, wird diese Fehlerquote drastisch steigen, und zwar zu Lasten der Unschuldigen.
Beispiele gefällig?
Pfalzopen: Phillip R gegen D.S.
drei Züge vor dem Matt geht der PR zu seinem Vater, berät sich mit ihm und lässt anschließend den Schiedsrichter seinen Gegner auf Handy kontrollieren. Es lag offenkundig kein Betrug vor, der Akku war entfernt, die Partie wurde 1:0 für PR gewertet. Jetzt lag zwar (wie Krennwurzn bemerkte) ein formaler Regelverstoß vor, aber der Jugendliche hat ebenfalls einen Regeverstoß begangen, nämlich Inanspruchnahme fremder Hilfe während der Partie. Die Partie hätte also 0:0 gewertet werden müssen.

Europameisterschaft der Frauen:
Nach einigen Siegen in Folge wurde eine Spielerin öffentlich des Betruges bezichtigt, und eine schriftliche Petition erstellt. Die Vorwürfe erwiesen sich zwar später als unbegründet, aber der Zweck wurde erreicht. Die Initiatorin wurde Meisterin.
Auf Grund dieser Verleumdung, hätte man sie aber disqualifieren müssen, wegen grob unsportlichen Verhaltens.

Liebe Krennwurzn, möchtest du dich wirklich einer derartigen Gerichtsbarkeit aussetzen?
#12 Darth Frank 2015-07-25 20:18
@Guido Montag

Was hat der Pfalzopen-Fall mit dem Schutz von Unschuldigen zu tun? Wenn sein Handy in Gewinnstellung geklingelt hätte würde kein Hahn danach krähen. In ein paar Jahren wird auch die neue Regel die normalste Sache der Welt sein. Mit dieser zugegeben dämlichen Regel bezahlen wir alle dafür, dass es Leute wie "Wo-fängt-es-an-wo-hört-e s-auf"-Falco gibt; sie ist leider notwendig. Und das ist völlig unabhängig davon, ob der Falco auf dem Klo tatsächlich seine Schach-App befragt hat oder nicht.

Beim zweiten Beispiel kommt der Knüller: "Auf Grund dieser Verleumdung, hätte man sie aber disqualifizieren müssen, wegen grob unsportlichen Verhaltens."

Du teilst die Welt offenbar in "Gute" und "Böse" ein. Die "Bösen" darf man in deiner Welt mit beliebig willkürlich auslegbaren Gummiregelungen wie "grob unsportliches Verhalten" disqualifizieren? Wie passt das zu den von dir propagierten "rechtstaatlichen Mitteln"??

Borislav Ivanov (ein Guter weil gegen das Establishment?) gilt bei dir wahrscheinlich als unschuldig weil sein offensichtlicher Betrug nicht bewiesen ist. Er hat sich ja auch freiwillig durchsuchen lassen, zumindest überall da, wo er sein Smartphone nicht versteckt hatte. Bei seinen seltsamen Plateauschuhen hat er es dann plötzlich "nicht weiter" geschrien.

Betrugsverdächtigungen schlechter Verlierer kann man am besten mit einem wirksamen Kampf gegen Betrug begegnen. Die Spitzengroßmeister lassen sich jetzt bei ihren Einladungsturnieren ohne zu murren wie am Flughafen untersuchen.

Die Mutter aller haltlosen Betrugsvorwürfe ist immer noch Danilovs bzw. Topalovs "Toiletgate" gegen Kramnik. Das war wirklich abstrus, es bleibt Danilovs Geheimnis, wie sich Kramnik an dieses Kabel hätte einstöpseln sollen (mit dem Mund?). Aber es hat einen kampflosen Punkt gebracht und Kramnik psychisch etwas derangiert. Zum Glück hat er das Match trotzdem gewonnen.

"Liebe Krennwurzn, möchtest du dich wirklich einer derartigen Gerichtsbarkeit aussetzen?"
Ich bin nicht Krennwurzn, aber für meinen Teil: Ja!
#13 Guido Montag 2015-07-27 12:23
Hallo Darth Frank,
natürlich gibt es auch für mich mehr als Gut und Böse, z.B.
Dein Beitrag ist für mich leider konfus und nicht verständlich. Was für ein Knüller? Nach meiner laienhaften Meinung liegt hier ein Fall von Verleumdung und übler Nachrede gemäß §§186 StGBvor, noch dazu in schriftlicher Form. Mit Unterzeichnung einer Spielervereinbarung verzichtet man auf das Recht eine regulären juristischen Verfolgung.
#14 Darth Frank 2015-07-27 14:06
Hallo Guido,
für Verleumdung und üble Nachrede hängt die Messlatte sehr hoch weil es mit einem anderen sehr wichtigen Rechtsgut kollidiert: Der freien Meinungsäußerung. Dazu müsste man also beweisen, dass die strittigen Äußerungen bewusst wider besseren Wissens gemacht wurden. Das dürfte kaum gelingen.

Wir treiben aber vom Thema ab. Um meine Meinung ganz kurz und verständlich auf den Punkt zu bringen: Die E-Doping- und Betrugsproblematik kann man nicht ignorieren, sondern sie erfordert Maßnahmen. Ignorieren und „weiter so“ führt geradewegs zu den von dir vorgebrachten Verdächtigungen und vergifteten Klima. Du verwechselst hier imho Ursache und Wirkung.

Über jede konkrete Maßnahme (z.B. Spielervereinbarungen) kann man dann natürlich ausgiebig diskutieren.
#15 Krennwurzn 2015-07-28 08:27
"Liebe Krennwurzn, möchtest du dich wirklich einer derartigen Gerichtsbarkeit aussetzen?"

Nun antworte ich selbst mal: NEIN, ich möchte nicht, aber JA ich muss, weil wie Darth Frank schon dargestellt hat, es in der realen Welt keine andere Möglichkeit gibt, gegen E-Doping, etc vorzugehen!

Und Du verzichtest nicht auf die Möglichkeit einer regulären juristischen Verfolgung, das ist erstens in einem Rechtsstaat schlicht unmöglich und zweitens eine Falschinterpretation!

"Eine Klage vor einem ordentlichen Gericht gegen eine Sanktion ohne ordnungsgemäße Durchführung des Einspruchsverfahrens vor dem Schiedsgericht ist unzulässig."

Das kann maximal den Wunsch ausdrücken, man möge die Sache zuerst intern klären!
#16 Vogtländer 2015-08-03 19:24
Ich habe grosse Zweifel betreffend die praktische Umsetzung dieses Pamphlets. Vielleicht steigen wir ja in der nächsten Saison in die 2.BL auf. Tritt dann ein Streitfall mit unserer an Brett 3 gemeldeten Spielerin auf, wer durchsucht sie dann ? Eine Schiedsrichterin habe ich bei Punktspielen bis jetzt nur einmal erlebt, das war aber im tiefsten NRW. Wer durchsucht also? Kiebitze? Die sind parteilich, ausserdem wer würde ein solches Ansinnen auf Unverständnis stossen. Sollte der SR künftig seine Gattin mitbringen, wenns gegen uns geht? Ich weiss nicht... von dieser Warte aus sollten wir eher nicht aufsteigen, oder?
#17 Guido Montag 2015-08-05 10:14
@Vogtländer,
sei nicht naiv. Es geht doch nicht um Fragen der praktischen Umsetzung. Wo ein Wille ist, ist schließlich auch ein Weg.
Es geht um die
"verdachtsunabhängige Durchsuchung von Unschuldigen".
Es geht auch nicht um Schach. Spätestens, wenn Schach olympisch ist, wird es auch in anderen Sportarten heißen: Seht her! Die Schachspieler machenes, jetzt machen wir es auch!
Und dann kommt der Rest der Zivilgesellschaft.
#18 Krennwurzn 2015-08-05 10:38
Deine Ängste kann ich nicht teilen, lieber Guido Montag - denn in Wahrheit ist es doch so, dass gerade weil in der Zivilgesellschaft scharfe Persönlichkeitsrechte gelten (und das ist sehr gut so), muss man in der Sportsgerichtsbarkeit diesen Weg gehen.

Und gerade die Praxis wird zeigen, dass vernünftige SR und Veranstalter das Mittel Leibesvisitation äußerst selten einsetzen werden und vor allem nicht "verdachtsunabhängig". Zudem sind ja im Gegensatz zum Doping beim eDoping keine verpflichtenden Kontrollen bzw. auch keine zufälligen Kontrollen vorgesehen - ich denke mir, dass die Chancen auf so eine eDopingkontrolle innerhalb eines Schachslebens äußerst gering ist!
#19 Darth Frank 2015-08-05 20:36
Oh Guido, Schach wird nicht olympisch. Da gehe ich jede Wette ein. Was du da zusammenkonstruierst klingt schon mächtig nach klassischer Verschwörungstheorie.

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