Kaum hat der Schachbund seine Entscheidung im Bndesligabetrugsfall veröffentlicht, erreicht uns Falko Bindrichs Stellungnahme:
Liebe Schachfreunde,
in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2013 hat der DSB gegen mich eine 2-jährige Spiel- und Funktionssperre ausgesprochen.
Für meine Entscheidung, meine Taschen und mein Handy nicht durchsuchen zu lassen habe ich bereits vor Ort die maximale Konsequenz, den Partieverlust, getragen. Weitergehende Sanktionen, insbesondere eine Spielsperre, bin ich nicht bereit hinzunehmen.
Aus diesem Grund akzeptiere ich die Entscheidung des DSB nicht. Darüber hinaus gibt es Grund zur Annahme, dass für die extreme Härte der Strafe plus die Bemühungen des DSB mich auch international sperren zu lassen, Motive eine Rolle spielen, die deutlich über meine Funktion als Spieler eines Bundesligavereins hinausgehen.
Ich habe bereits meinen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des DSB beauftragt. Auf jeden Fall werde ich Einspruch gegen die Entscheidung beim Präsidenten des Deutschen Schachbundes gemäß § 57 Abs. 3 der DSB-Satzung zur Vorlage beim Schiedsgericht einlegen und, wenn nötig, auch die ordentlichen Gerichte mit meinem Fall befassen.
GM Falko Bindrich,
30. Januar 2013
Mit der aktuellen Smartphone-Diskussion steht Schach als Turniersport vor neuen Herausforderungen. Vor allem die Verbände müssen nun für Rechtssicherheit sorgen. Dieser Vorgang wird anscheinend durch die Causa Bindrich deutlich beschleunigt.
Doch selbst wenn Falko Bindrich auf dem Rechtsweg einen Erfolg erzielt, ändert das an der Meinung der Masse wohl nichts mehr.
Für die überwältigende Mehrheit unserer Leser geht das Urteil des Schachbundes (siehe Umfrage) in die richtige Richtung.
Kommentare
In der Doku www.srf.ch/medien/news/dok-manipulierte-spiele-wie-mit-wettbetrug-fussballspiele-beeinflusst-werden/ wurde gesagt, dass ein Gericht feststellte, dass Wettmanipulation Doping gleichzusetzen seien und daher die Sperre gegen Pape Omar Fayé de.wikipedia.org/wiki/Pape_Omar_Fay%C3%A9 ordnungsgemäß ist.
Es wird daher sehr interessant sein, ob ein deutsches Gericht dieser Argumentation (Denken in Analogien) folgen wird oder ob buchstabengetreu nach Sportordnungen geurteilt wird - wissend dass diese nicht mit Gesetzeswerken gleichzustellen sind!
Es bleibt spannend
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.